Die Abteilung Immobilien- und Baurecht berät Unternehmen und Privatpersonen bei allen Arten von Transaktionen, deren Gegenstand Immobilien jeglicher Art sind: Bauland und ländliche Grundstücke, Büros und Gewerbeflächen, Wohnungen und Wohnhäuser, Industriegebäude, Wohnanlagen, Gewerbe- und Touristenkomplexe, Kultur- und Sporteinrichtungen oder Hotelanlagen usw.
Wir sind ferner auf die Beratung zum Erwerb von ländlichen Grundstücken für deren Bebauung spezialisiert; wir erstellen Due Diligence-Schriftsätze bezüglich der Möglichkeiten des Baus von Einfamilienhäusern unter Berücksichtigung der städtebaulichen Einstufung des jeweiligen ländlichen Grundstücks, des zulässigen Bauvolumens der Grundstücke und des Bedarfs für Zusammenlegung von Grundstücken, stets in Abhängigkeit von den besonderen städtebaulichen Vorschriften, die von der jeweiligen Gemeinde festgelegt werden.
Unsere Beratung deckt den gesamten Prozess ab, der für die vollständige Entwicklung eines beliebigen Immobiliengeschäfts erforderlich ist, angefangen bei der Prüfung der Grundbuchsituation, der städtebaulichen und verwaltungsrechtlichen Situation der Immobilien, über die Erstellung von vorbereitenden Verträgen aller Art (Anzahlung, Kaufoptionen, Zusicherungen usw.) oder von Bestätigungsverträgen der Transaktionen bis hin zur Überwachung ihrer Legalisierung. Dabei werden stets die jeweils zutreffenden verwaltungsrechtlichen und branchentypischen Vorschriften eingehalten. Wir entwerfen für jeden Fall das Rechtsschema, das für die jeweilige Art von Transaktion am besten geeignet ist: Verkauf, Leasing, Erbbaurechte, Verwaltungsbehördliche Konzessionen, Sale & Lease-Back, Abtretung von Bauprojekten, Immobilien-Leasing, Bau- und Projektmanagement, Planungs- und Bauleitungsverträge sowie Werkverträge usw.
Wir bieten spezialisierte Rechtsberatung in Immobilienangelegenheiten bei juristischen Überprüfungsverfahren (Due Diligence) für die Übertragung von Unternehmen mit Immobilienvermögen, bei Insolvenzverfahren, bei der Einziehung von Vermögenswerten von Finanzunternehmen, bei der Refinanzierung von Schulden usw. Wir sind auch Experten für dinglich Rechte, Wohnungseigentum und Vermietung. Wir beraten ausländische Investoren, sowohl natürliche als auch juristische Personen, bei Immobilientransaktionen jeglicher Art zum Zweck einer beabsichtigten Investition und insbesondere für deren touristische Nutzung.
INMOBILIENRECHT
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